Bei folgenden Eingriffen kann
der Laser die klassische Vorgehensweise ersetzen:
• Kariestherapie
• Wurzelspitzenresektionen
• Weisheitszahnoperationen
• Entfernung zerstörter Zähne
• In der Parodontologie bei der faseroptischen Bestrahlung von Zahnfleischtaschen in Kombination mit der Zahnfleischkürettage – sehr hohe Bakterien abtötende Wirkung
• Bei der Behandlung sensibler Zahnhälse
• Bei der Sterilisation der Wurzelkanäle im Rahmen von Wurzelbehandlungen
• In der Implantologie bei der Implantatfreilegung (= kurzzeitige Operation)
• Behandlung von oralen Weichgewebserkrankungen, wie z.B. Lippenherpes, Aphthen
Bei allen Operationen kann auf das Schneiden der Mundschleimhaut durch das Skalpell verzichtet werden. Auch diese Maßnahme übernimmt der Laserstrahl, woraus zwei wichtige Vorteile resultieren:
1. Geringeres Trauma, wegen geringer Blutung und Schonung des Kieferknochens
2. Es bleiben keine Narben auf der Mundschleimhaut bzw. auf dem Zahnfleisch zurück. Daraus resultiert ein angenehmes glattes Gefühl der Munschleimhaut, weil keine Faltenbildung durch eine Narbe entsteht.